Neumünster (em) Nach den Auswertungen des aktuellen BARMER-Gesundheitsreports sind die Fehlzeiten 2023 in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – um 2,6 Prozent beziehungsweise 0,62 Tage auf 23,75 Fehltage je Erwerbsperson. Auch in Neumünster fehlte im vergangenen Jahr jede Erwerbsperson deutlich öfter, statistisch betrachtet 25,97 Tage gegenüber 24,76 Tagen im Jahr 2022.

„Die Berufstätigen in Neumünster waren letztes Jahr im Vergleich zum Jahr 2022 über einen vollen Tag mehr krank. Sie fehlten damit sogar über zwei Tage mehr als der Landesdurchschnitt“, sagt BARMER-Regionalgeschäftsführer Dirk Bertow. „Neumünster hat die meisten Ausfallzeiten aller schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte. Im Kreis Stormarn gab es lediglich 21,12 Arbeitsunfähigkeitstage und damit fast fünf Tage weniger, so Bertow. 

Die häufigsten Krankheitsdiagnosen in Neumünster

Im Jahr 2023 waren dies die vier ärztlichen Hauptdiagnosegruppen für Arbeitsunfähigkeiten (AU) je erwerbstätiger Person in Neumünster:

  • Psychische und Verhaltensstörungen lagen mit 5,98 AU-Tagen über dem Vorjahr (5,40 Tage) und deutlich über dem Landesdurchschnitt (5,23 AU-Tage).
  • Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems verursachten mit 4,62 AU-Tagen etwas mehr Fehltage als 2022 (4,47 Tage) und im Land (4,03 Tage).
  • Krankheiten des Atmungssystems lagen mit 4,53 AU-Tagen über dem Landesdurchschnitt (4,36 Tage), aber unter dem Vorjahr (2022: 4,74 Tage). 
  • Bei Verletzungen, Vergiftungen schnitten die Neumünsteraner mit 2,75 AU-Tagen ebenfalls schlechter ab als im Vorjahr (2,05 Tage) und liegen damit deutlich über dem Landesschnitt (2,27 Tage).

„Insgesamt lag der Krankenstand im Jahr 2023 in Neumünster bei 7,12 Prozent und damit auch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 6,51 Prozent“, sagt Bertow. Zum Vergleich: Der bundesweite Krankenstand lag bei 6,19 Prozent.

Datengrundlage: Die geschlechts- und altersstandardisierten Auswertungen beruhen auf Daten der BARMER zu jahresdurchschnittlich rund 151.000 Erwerbspersonen in Schleswig-Holstein im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.